Obligationenrecht, OR, 1.1.2021
Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) ist der fünfte Teil des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Es beinhaltet die folgenden Teile: allgemeine Bestimmungen, die
einzelnen Vertragsverhältnisse, die Handelsgesellschaften und die
Genossenschaft.